Tattoo-Studios erfreuen sich in Deutschland wachsender Beliebtheit. Mit dieser steigenden Nachfrage wächst auch das Bedürfnis nach klaren, einheitlichen und transparenten rechtlichen Rahmenbedingungen. Dieser Blogartikel beleuchtet die wesentlichen Vorschriften, die Betreiber eines Tattoo-Studios beachten müssen, und zeigt auf, welche gesetzlichen Voraussetzungen in Deutschland gelten und inwieweit sich diese in den einzelnen Bundesländern unterscheiden.
1. Die Grundvoraussetzung: Gewerbeanmeldung
In Deutschland ist das Betreiben eines Tattoo-Studios als gewerbliche Tätigkeit eingestuft und erfordert deshalb eine Gewerbeanmeldung. Tattoo-Artists und Studio-Betreiber müssen ihr Gewerbe beim zuständigen Ordnungsamt anmelden. Dabei sind grundsätzlich folgende Dokumente einzureichen:
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass,
- ein ausgefülltes Anmeldeformular,
- eine eventuelle Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bei ausländischen Staatsangehörigen außerhalb der EU,
- möglicherweise eine Eintragung in die Handwerksrolle (je nach Bundesland und Tätigkeitsbeschreibung, dazu mehr im nächsten Abschnitt).
Mit der Gewerbeanmeldung sind Gebühren verbunden, die je nach Gemeinde und Bundesland variieren können.
2. Handwerksrechtliche Anforderungen und die Rolle der Handwerkskammer
Tätowierer werden in Deutschland oft als Handwerker gesehen, da ihre Tätigkeit künstlerische und handwerkliche Fertigkeiten erfordert. In einigen Bundesländern ist daher eine Eintragung in die Handwerksrolle verpflichtend, insbesondere wenn Tätowieren als „gewerbsmäßiges Kunsthandwerk“ gilt.
Hierzu ist eine Entscheidung der zuständigen Handwerkskammer erforderlich. Diese kann prüfen, ob eine Ausbildung oder Nachweise über die fachliche Qualifikation im Bereich Tattoo-Kunst vorliegen. Allerdings gibt es bundesweit keine einheitliche Regelung, und der Nachweis handwerklicher Qualifikationen ist nicht immer verpflichtend. Besonders strenge Regelungen gelten in Bayern und Baden-Württemberg, wo die Eintragung in die Handwerksrolle häufiger zur Auflage gemacht wird.
3. Hygienische Anforderungen und Gesundheitsvorschriften
Für Tattoo-Studios gelten bundesweit hohe Hygienestandards, die durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt werden. Ziel dieser Regelungen ist es, das Risiko von Infektionen und gesundheitlichen Komplikationen für die Kunden so gering wie möglich zu halten. Die wichtigsten Vorschriften umfassen:
- Hygieneschulungen: In vielen Bundesländern, darunter Berlin, Nordrhein-Westfalen und Hamburg, müssen Tätowierer regelmäßig an Hygieneschulungen teilnehmen und diese nachweisen.
- Hygieneverordnung: Tattoo-Studios müssen strikte Hygienestandards einhalten, darunter die Desinfektion und Sterilisation der Arbeitsgeräte, die Verwendung von Einwegnadeln und der Einsatz steril verpackter Farben und Materialien.
- Räumliche Anforderungen: Tattoo-Studios müssen über ausreichend Platz und separate Bereiche für Tätowierung, Desinfektion und Sterilisation verfügen, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden. Die Ausstattung der Räume ist ebenso standardisiert; unter anderem müssen leicht zu reinigende Materialien wie Edelstahlflächen und glatte Bodenbeläge verwendet werden.
Das Gesundheitsamt ist die zuständige Behörde für die Kontrolle der Hygienestandards in Tattoo-Studios. Bei Verstößen gegen die Vorschriften kann es zu Bußgeldern und im schlimmsten Fall zur Schließung des Betriebs kommen.
4. Vorgaben zur Kennzeichnung und Sicherheit der Tätowierfarben
Seit dem Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung 2022, die sogenannte REACH-Verordnung, müssen alle Tätowierfarben strengen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Ziel der Verordnung ist es, gesundheitsgefährdende Inhaltsstoffe in Tattoo-Tinten zu vermeiden. Tätowierer dürfen nur Farben verwenden, die ausdrücklich für den Hautkontakt zugelassen sind und keine schädlichen Stoffe wie Schwermetalle oder Konservierungsmittel enthalten. Zudem müssen alle Inhaltsstoffe auf der Verpackung genau deklariert sein. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorgaben liegt sowohl bei den Herstellern als auch bei den Anwendern, also den Tätowierern.
5. Jugendschutz und Aufklärungspflicht
In Deutschland gilt ein gesetzliches Mindestalter von 18 Jahren für das Stechen eines Tattoos. Tätowierungen bei Minderjährigen sind auch mit Einverständniserklärung der Eltern nicht erlaubt. Tattoo-Studios sind verpflichtet, die Ausweispflicht ernst zu nehmen und bei Zweifeln an der Volljährigkeit eines Kunden einen Identitätsnachweis zu verlangen.
Darüber hinaus haben Tätowierer eine Aufklärungspflicht. Kunden müssen über die Risiken und möglichen Nebenwirkungen, die Nachsorge und den Heilungsprozess sowie die Hygieneanforderungen umfassend informiert werden. Viele Bundesländer schreiben vor, dass diese Informationen schriftlich ausgehändigt werden müssen, um eine transparente und rechtlich sichere Dokumentation zu gewährleisten.
6. Unterschiede und Besonderheiten in den Bundesländern
Obwohl viele gesetzliche Anforderungen bundesweit gelten, gibt es einige regionale Unterschiede und besondere Regelungen in den einzelnen Bundesländern:
- Bayern und Baden-Württemberg: In diesen Bundesländern sind die Anforderungen an eine Eintragung in die Handwerksrolle für Tätowierer häufig strenger. Ebenso gibt es teilweise besondere Auflagen für die räumliche Ausstattung.
- Berlin und Hamburg: In diesen Stadtstaaten sind regelmäßige Hygieneschulungen für Tätowierer obligatorisch, und es finden häufige Kontrollen der Hygienestandards durch das Gesundheitsamt statt.
- Nordrhein-Westfalen: Hier gibt es vermehrt Initiativen zur Unterstützung von Tätowierern im Bereich Weiterbildung und Hygieneschulung, was die Aufklärungsarbeit gegenüber Kunden verbessern soll.
Fazit
Das Betreiben eines Tattoo-Studios in Deutschland setzt umfassende Kenntnisse der rechtlichen und hygienischen Rahmenbedingungen voraus. Die Anforderungen variieren zum Teil erheblich zwischen den Bundesländern, weshalb Tätowierer und Studio-Betreiber sich gründlich über die regional geltenden Vorschriften informieren sollten. Mit der Einhaltung aller gesetzlichen Auflagen und der Sicherstellung einer professionellen und hygienischen Umgebung sorgen Tattoo-Studios nicht nur für die Zufriedenheit der Kunden, sondern auch für einen verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit der Tattoo-Kunst.
Wichtiger Hinweis: Dieser Blogartikel stellt keine rechtliche Beratung dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Tattoo-Artists und Betreiber von Tattoo-Studios sollten sich bei spezifischen Fragen an die zuständigen Behörden und Kammern wenden.